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Lehrgänge und Kurse

Pfingstfreizeit Schloss Dankern 2024 (Nr.: 2024-0003)

Status
Meldeschluss erreicht
Voraussetzungen
(einzureichen bis 31.01.2024)
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Seepferdchen vorhanden
Inhalt

Im Jahr 2024 werden wir über Pfingsten in das beliebte Ferienzentrum Schloss Dankern bei Haren/Ems fahren.
Wir fahren von Freitag, den 17.05.2024 bis Dienstag, den 21.05.2024

Die Anfahrt erfolgt in Reisebussen. Genaue Zeiten, sowie weitere Informationen, oder ob die Freizeit unter einem Motto steht, werden rechtzeitig bekannt gegeben (Letzte Meldung, Dankern Vortreffen).

Die Unterbringung erfolgt in 6er-Blockhütten mit Frühstück, Mittag- und Abendessen (Vollverpflegung).

Die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Vollverpflegung, Betreuung und Versicherung betragen für Vereinsmitglieder 150,00 €. Ihr Kind ist noch kein Mitglied? Dann müssen Sie zusätzlich zu dieser Anmeldung die Mitgliedschaft über unser Onlineformular bis zum 31.01.2024 beantragen. Hier kommen Sie zu unserem Onlineformular.

Da das Interesse an der DLRG-Freizeit erfahrungsgemäß sehr groß ist, bitten wir um schnellst mögliche Anmeldung, jedoch spätestens bis zum 31.01.2024

Mit der Anmeldung wird eine Zahlung von 150,00 € fällig.

Veranstalter
DLRG Hasslinghausen e.V. - Veranstaltungsteam
Verwalter
DLRG Hasslinghausen e.V. (Kontakt)
Veranstaltungsort
Ferienzentrum Schloss Dankern, Dankern 1, 49733 Haren
Termin
17.05. 16:00 Uhr bis 21.05.24 15:00 Uhr - Ferienzentrum Schloss Dankern: 49733 Haren, Dankern 1

Meldeschluss
31.01.2024 23:59
Teilnehmerzahl
Maximal: 23
Teilnehmerkreis
Es sind nur bestimmte DLRG-Gliederungen der Ebene Ortsgruppe zugelassen
  • Ortsgruppe Hasslinghausen e.V.
Gebühren
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Falls Ihr Kind an Pfingsten aus verschiedenen Gründen nicht mehr an der Fahrt teilnehmen kann, besteht das Recht auf Geldrückgabe erst, wenn wir den Platz noch an ein anderes Kind vergeben können!

 

Den Betrag von 150,00 € bis zum 31.01.2024 auf

folgendes Konto überweisen:

 

Inhaber:        DLRG Ortsgr. Haßl. e.V.

IBAN.:           DE38454515550001015858

BIC:               WELADED1SLM

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass mein/e Sohn/Tochter an der DLRG-Freizeit 2024 teilnehmen darf und sich in Gruppen mit

mind. 3 Personen frei bewegen darf. Weiterhin erkläre ich mich damit einverstanden, dass Fotos etc. von meinem Kind gemacht werden, die auch auf der Homepage veröffentlicht werden.

Einverständniserklärung

die Teilnahme an der Freizeit der DLRG-Jugend Haßlinghausen in der Zeit vom

17.05. bis 21.05.2024 in "Schloß Dankern", Haren an der Ems.

Während dieser Zeit wird er (sie) der Aufsicht der von der DLRG Haßlinghausen eingesetzten Betreuungspersonen unterstellt. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf alle beaufsichtigten Unternehmungen, wie Busfahrt, Unterbringung in den Blockhäusern, Sport- und Freizeitgestaltung vor Ort.

Wir sind damit einverstanden, dass unserer Tochter/unserem Sohn auch die Möglichkeit des Entfernens von den Häusern in kleinen Gruppen (3 Personen) ermöglicht wird. Dazu entbinden wir die Betreuungspersonen von der Aufsichtspflicht.

Das Baden in den örtlichen Gewässern (Baggersee) und Badeanstalten ist nur unter Aufsicht der Betreuungspersonen gestattet.

Entfernt sich unser Kind ohne Wissen der Betreuer von der Gemeinschaft, so erlischt die Aufsichtspflicht über unser Kind, bis zu dem Zeitpunkt an dem das Kind in die Gemeinschaft zurückkehrt.

Waffen (Soft-air-Pistolen, feststehende Messer, Zwillen, etc.) sind verboten und werden ggf. eingezogen. Der Genuss von Alkohol sowie Drogen aller Art sind während der gesamten Freizeit verboten (dies gilt ausdrücklich für den Konsum und auch für den Besitz)!

Unser Kind wurde über die Bestimmungen des "Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit", sowie das "Verhalten innerhalb einer Jugendfreizeit" unterrichtet. In gegebenen Notfällen sind wir bereit, die Kosten für einen Arztbesuch bzw. Krankentransport oder Krankenhausaufenthalt zu übernehmen, sollte dies nicht über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgesichert sein. Die Entscheidung über eine solche Maßnahme trifft allein die Freizeitleitung bzw. deren Stellvertretung.

Die Aufsichtspflicht erlischt, wenn unser Kind einer Anordnung zuwider handelt. Sollte unser Kind durch entsprechendes Fehlverhalten den Ablauf der Ferienfreizeit stark gefährden, so ist die Freizeitleitung befugt, unser Kind auf unsere Kosten nach Hause zu schicken. Dazu kann unser Kind der Aufsicht z.B. von Bediensteten der Bahnverwaltung unterstellt werden. Die Entscheidung liegt allein bei der Freizeitleitung; sie ist uns jedoch vorher telefonisch mitzuteilen.


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